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Allgemeine Geschäftsbedingungen – AGB



1. Die PerlenZeit Personalservice GmbH überlässt seine Mitarbeiter auf der Grundlage des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) an seine Kunden (Entleiher).

2. Alle wesentlichen Merkmale der Tätigkeit sind ausschließlich mit der PerlenZeit Personalservice GmbH zu vereinbaren.

3. Der Entleiher übernimmt die Verpflichtung, die Leiharbeitnehmer mindestens für die im Arbeitsvertrag des Mitarbeiters festgelegten Stunden, bei Vollzeitkräften 7 Std. / Tag oder 35 Std. / Woche und nur innerhalb der gesetzlich zulässigen Arbeitszeit zu beschäftigen.

4. Dem zuständigen Mitarbeiter der PerlenZeit Personalservice GmbH wird ausdrücklich gestattet, zur Wahrnehmung seiner Aufgaben den Arbeitsplatz des Leiharbeitnehmers zu besichtigen. Sollten die mit dem Entleiher vereinbarten oder gesetzlichen Arbeitsschutzbedingungen nicht erfüllt werden, haftet der Entleiher gegenüber der PerlenZeit Personalservice GmbH für die dadurch entstandenen Lohnaufwendungen. Das hat eine sofortige fristlose Kündigung durch die PerlenZeit Personalservice GmbH zur Folge.

5. Änderungen des Arbeitsortes sowie des Arbeitsbereiches berechtigen die PerlenZeit Personalservice GmbH zur Änderung des Stundenverrechnungssatzes.

6. Zuschläge und Entlohnung: (Siehe auch Ziffer3)

Arbeitsstunden, die über die vereinbarte regelmäßige Arbeitszeit hinausgehen, sowie Nacht-, Schicht-, Sonn und Feiertagsstunden werden mit Zuschlägen nach den tariflichen Bestimmungen der IGZ/DGB berechnet.

Werden derartige Leistungen wie Nacht-, Schicht-, Sonn und Feiertagsarbeit vom Entleiher gewünscht, bedarf es der vorherigen Absprache mit der PerlenZeit Personalservice GmbH.

Bei der Entlohnung der Arbeitnehmer richten wir uns, die PerlenZeit Personalservice GmbH, strickt nach den tariflichen Bestimmungen der IGZ und DGB, kann aber bei Einzelfällen, durch vorherige Absprache, auch übertariflich eingestuft werden.

7. Wird die Arbeitsaufnahme von einem Leiharbeitnehmer verweigert oder abgebrochen, stellt die PerlenZeit Personalservice GmbH eine Ersatzkraft. Ist dies nicht möglich, wird die PerlenZeit Personalservice GmbH von dem Auftrag befreit.

8. Alle Mitarbeiter der PerlenZeit Personalservice GmbH haben sich vertraglich zur absoluten Verschwiegenheit über alle Geschäftsangelegenheiten des Entleihers verpflichtet.

9. Die Tätigkeitsnachweise des Leiharbeitnehmers sind nach Vorlage zu unterzeichnen.

10. Ein Auftrag kann von beiden Seiten mit einer Frist von einer Woche zum Wochenende gekündigt werden. Diese Kündigung ist nur wirksam, wenn sie der PerlenZeit Personalservice GmbH gegenüber, schriftlich ausgesprochen wird. Eine wetterbezogene, fristlose Kündigung ist ausgeschlossen.

11. Stellt der Entleiher innerhalb der ersten 4 Stunden fest, dass ein Leiharbeitnehmer der PerlenZeit Personalservice GmbH sich nicht für die vorgesehene Tätigkeit eignet und besteht er auf Austausch, werden ihm bis zu 4 Arbeitsstunden nicht berechnet.

12. Übernahme von Leiharbeitnehmern ist nach 18 Monaten kostenlos möglich. Vorher fallen folgende Gebühren an: 0-4 Monate 200%, 5-9 Monate 150%, 10-14 Monate 100%, 15-18 Monate 50% des Bruttoarbeitslohns.

13. Wird der Leiharbeitnehmer im Betrieb des Entleihers auf einen höher- oder geringer wertigen Arbeitsplatz umgesetzt, hat der Entleiher dies der PerlenZeit Personalservice GmbH unverzüglich mitzuteilen. Bei Umsetzung ohne Zustimmung der PerlenZeit Personalservice GmbH, ist die PerlenZeit Personalservice GmbH zum sofortigen Abzug des Leiharbeitnehmers und zur Geltendmachung eines höheren Entgelts bzw. von Schadensersatz berechtigt.

14. Die PerlenZeit Personalservice GmbH haftet nicht für das Handeln der Leiharbeitnehmer.

15. Der Entleiher darf dem Leiharbeitnehmer nicht Geld, Wertpapierangelegenheiten oder sonstige Wertgegenstände anvertrauen. Geschieht dies dennoch, liegt die Haftung ausschließlich beim Entleiher.

16. Der Entleiher kann gegenüber der PerlenZeit Personalservice GmbH keine Ansprüche auf Ersatz eines mittelbaren oder unmittelbaren Schadens, gleich aus welchem Rechtsgrund, geltend machen.

17. Falls Dritte aus Anlass der Tätigkeit des Leiharbeitnehmers Ansprüche gegen die PerlenZeit Personalservice GmbH oder dessen Mitarbeiter erheben, ist der Entleiher verpflichtet, die PerlenZeit Personalservice GmbH und seinen Mitarbeiter davon freizustellen.

18. Reklamationen sind am Tage ihrer Feststellung, spätestens binnen einer Woche nach Entstehung des die Reklamation begründenden Umstandes schriftlich vorzubringen und ausschließlich an die PerlenZeit Personalservice GmbH zu richten. Verspätete Reklamationen sind ausgeschlossen. Bei rechtzeitiger Reklamation steht die PerlenZeit Personalservice GmbH im Rahmen seiner Haftung nur für Nachbesserung ein; weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind ausgeschlossen.

19. Die Rechnungen werden wöchentlich erstellt und sind sofort ohne Abzug zu begleichen. Rechnungen der PerlenZeit Personalservice GmbH sind 7 Tage nach Erstellung der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Nichteinhaltung der Fälligkeitstermine berechtigt die PerlenZeit Personalservice GmbH zum sofortigen Abzug der Leiharbeitnehmer. Forderungen des Entleihers, egal aus welchem Grund, können nicht in Abzug gebracht werden. Leiharbeitnehmer sind weder zur Entgegennahme von Erklärungen noch zum Inkasso berechtigt.

20. Alle notwendigen Daten werden elektronisch erfasst und im Rahmen dieses Vertrages weitergegeben.

21. Nebenabreden und Vertragsänderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Sollte eine Bestimmung, oder ein Teil einer Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nichtig sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bzw. Teile der übrigen Bedingungen.

22. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz der

PerlenZeit Personalservice GmbH, Postfach 150 208 in 33732 Bielefeld.

23. Sämtliche Bezeichnungen auf unserer AGB und unserer Website, Flyer, Banner, Karten, Werbung, etc. beziehen sich selbstverständlich auf beide Geschlechter.